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Der Katastrophenschutz - eine sinnvolle Alternative zum Wehrdienst
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Achtung: Durch Änderung des §13a WPflG wurde die Verpflichtungsdauer
erneut herabgesetzt, sie beträgt ab sofort nur noch sechs statt sieben Jahre!
Der Katastrophenschutz. Was ist das überhaupt?
Die Mitwirkung im Katastrophenschutz (KatS) ist eine weitere
Möglichkeit, den gesetzlich vorgeschriebenen Wehrdienst abzuleisten. Es handelt
sich hierbei um eine Freistellung von der in Deutschland gültigen Wehrpflicht.
Durch die Wahl, Dienst im hiesigen KatS abzuleisten,
verpflichtet man sich gegenüber der Stadt Zweibrücken und gegenüber einer
anerkannten Hilfsorganisation (wie z. B. dem DRK-Kreisverband Südwestpfalz e. V.)
zur aktiven Mitarbeit im Katastrophen- bzw. Zivilschutz auf die Dauer von
mindestens sechs Jahren.
Während dieser sechs Jahre hat man eine vorgeschriebene
Mindeststundenzahl an Ausbildung zu erbringen. Dieser Mindestdienst wird durch
Ausbildung in unserer Bereitschaft sowie durch gesonderte KatS-Ausbildung
absolviert, welche weiterhin durch Sanitätsdienste auf verschiedenen
Veranstaltungen wie z. B. dem Pferderennen, Pfingst- und Herbstmarkt,
Sportturnieren, usw. ergänzt wird.
Wer möchte, kann sich darüber hinaus auch gerne im Bereich
Verpflegung engagieren.
In der Regel beläuft sich der Zeitaufwand eines
Verpflichteten auf ca. 5 Stunden pro Woche.
Welche Vorteile bringt mir das?
- Durch die Verpflichtung zum KatS wird man vom Wehrdienst freigestellt.
Man muss also weder zur Bundeswehr, noch Zivildienst leisten.
- Durch die Freistellung "spart" man sich so gut wie ein Jahr, man kann
früher mit der Ausbildung bzw. dem Studium beginnen.
- Bei bereits begonnener Ausbildung kann die Verpflichtung zum KatS eine
Karrierepause verhindern. Man kommt nicht so leicht "aus der Materie".
- Bei uns ist immer was los und wir sind immer offen für neue Ideen!
- Eine gute Ausbildung fürs Leben, nicht nur im medizinischen Bereich!
Und welche Nachteile?
- Die Verpflichtung lautet auf "mindestens sechs Jahre", d. h. wenn ein
"Zivi" gleichen Jahrgangs seinen Dienst schon längst beendet hat, muss ein
freigestellter Helfer weiterhin seinen Verpflichtungen nachkommen.
- Auch im Katastrophenschutz ist eine gewisse Disziplin zwingend
erforderlich und wird bei Vergehen streng geahndet. Wer der geforderten
Disziplin nicht in angemessenem Maße nachkommt, läuft Gefahr, doch noch zum
"Bund" geschickt zu werden.
- Es besteht kein Anspruch auf Aufnahme in den Katastrophenschutz.
Welche Voraussetzungen muss ich dafür mitbringen?
Wer sich beim Roten Kreuz zum Katastrophenschutz
verpflichten will, muss:
- mindestens 18 Jahre sein
- Interesse für den Katastrophenschutz mitbringen
- ein "sauberes" polizeiliches Führungszeugnis haben
- in der Gegend um Zweibrücken wohnen (bei späterem Umzug Ummeldung
meistens möglich)
- zunächst einmal eine Probezeit mitmachen
- sich in den Grundsätzen des Roten Kreuzes wiedererkennen
Weiterhin darf die Einberufung
- weder geplant (Schreiben vom Kreiswehrersatzamt oder vom Bundesamt für
Zivildienstleistende: "Wir werden Sie voraussichtlich zum x. x. zum Wehr- bzw.
Zivildienst einberufen") noch
- direkt in Form eines Einberufungsbescheides ausgesprochen sein.
Wo bekomme ich nähere Infos?
Nähere Infos erteilt Ihnen gerne Herr Prager unter der
Telefonnummer (06332) 981222 bzw. PragerH@drk-zweibruecken.de
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