Informationen zur Dienstabwicklung
Was muss ich als Veranstalter beachten?
Damit der Sanitätsdienst auf Ihrer Veranstaltung reibungslos ablaufen kann,
beachten Sie bitte folgendes:
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Unsere Bereitschaft führt den Sanitätsdienst im allgemeinen mit 2-3 Helfern durch.
Bei Großveranstaltungen und bei Veranstaltungen, bei denen nach unserer Einschätzung ein
erhöhter Bedarf besteht, behalten wir uns jedoch vor, zusätzliche Helfer einzusetzen.
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Dem Veranstalter wird im Normalfall pro Helfer und Stunde eine Aufwandsentschädigung in Rechnung
gestellt. Hinzu kommen evtl. weitere Gebühren für zusätzlich benötigte Ausstattung wie z. B.
ein Zelt oder Einsatzfahrzeuge, deren Einsatz in unserem Ermessen liegt. Etwaiges Verbrauchsmaterial
zur Patientenversorgung wird dem Veranstalter nicht in Rechnung gestellt.
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Die vom Veranstalter zu entrichtende Aufwandsentschädigung enthält u. a. Anteile zur Verpflegung der Helfer.
Übernimmt der Veranstalter die Verpflegung der Helfer, so verringert sich der Betrag der Aufwandsentschädigung.
Näheres entnehmen Sie dem Ihnen zugesandten Angebot bzw. erfahren Sie von der Bereitschaftsleitung.
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Sofern der Veranstalter keine gegenteilige Meinung frühzeitig bekundet hat, kann es vorkommen,
dass wir zu Ausbildungszwecken in zumutbarem Rahmen weitere Helfer einzusetzen. Für
diese Helfer muss der Veranstalter jedoch keine Aufwandsentschädigung leisten.
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Sorgen Sie ggf. bitte für den Parkplatz sowie für die gute Zu- und Abfahrtsmöglichkeit des/der Einsatzfahrzeuge(s).
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Fordern Sie unseren Dienst bitte so früh wie möglich an (spätestens 4 Wochen vor der Veranstaltung)! Je früher Sie anfordern, desto eher können wir Ihren Dienst
annehmen und desto unwahrscheinlicher werden wir Ihnen den Dienst absagen müssen. Schließlich engagieren sich unsere
Helfer ehrenamtlich in Ihrer Freizeit!
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Vergessen Sie außerdem bitte nicht, uns frühzeitig etwaige Programmänderungen wie z. B. bzgl. des Termins oder des Veranstaltungsortes mitzuteilen!
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Aus der Online-Dienstanforderung auf dieser Seite entstehen sowohl dem Veranstalter als auch dem DRK Ortsverein Zweibrücken
noch keine Verpflichtungen. Das Onlineformular dient lediglich dazu, Veranstalter und DRK miteinander in Kontakt zu bringen.
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